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GEHRING • UHMANN • RAPP ist eine Sozietät mit vier Rechtsanwälten und seit 1995 in
Berlin ansässig. Unsere Mandanten sind vor allem kleine und mittelständische Unternehmen sowie die öffentliche
Hand. Diese betreuen wir außergerichtlich und prozessual. Wir beraten und vertreten speziell in den Bereichen Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Insolvenzrecht und verschiedenen Gebieten des öffentlichen Rechts wie Vermögensrecht, Subventionsrecht, öffentliches Baurecht, Umweltrecht und Kommunalrecht. Unsere langjährige Erfahrung in diesen Bereichen und unsere fachübergreifenden Qualifikationen ermöglichen uns eine individuelle, professionelle Beratung unserer Mandanten. |